Montag 21. Mai

Das neue Wärmegesetz auf einen Blick

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Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zu einem dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich führen.

Mit dem neuen Gesetz soll der Anteil von heute 6,6 Prozent bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dass eine solche Entwicklung möglich ist, hat das EEG im Strombereich bewiesen. Klima- und Ressourcenschutz, Reduzierung der Importabhängigkeit und größere Stabilität der Energiepreise, positive Arbeitsplatzeffekte – die Vorteile erneuerbarer Energien sind offensichtlich.

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind ausgereifte und moderne Technik – vielfach „made in Germany“. Damit machen uns erneuerbare Energien nicht nur unabhängiger von Energieimporten und Energiepreissteigerungen, sie fördern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, an dem zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.

Erste Säule: Nutzungspflicht im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

 

Das neue Wärmegesetz

Ab dem 1. Januar 2009 müssen Eigentümer neu errichteter Gebäude ihren Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken. Diese Nutzungspflicht umfasst alle Wohn- und Nichtwohngebäude, auch wenn die Immobilie vermietet wird. Als erneuerbare Energiequellen können solare Strahlungsenergie, Umweltwärme, Geothermie oder Biomasse eingesetzt werden. Welche Form erneuerbarer Energien eingesetzt werden soll, kann jeder Eigentümer selbst entscheiden.

 

Beim Einsatz von Solaranlagen müssen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine Kollektorfläche von 0,04 m² Kollektorfläche je m² Nutzfläche ausreichend. Bei einem typischen 150 m²-Neubau entspricht das einer Solaranlage mit 6 m² Fläche. Bei Wohngebäuden ab drei Wohnungen genügt eine Fläche von 0,03 m² Solarabsorber je m² Nutzfläche.

Biomasse kann ebenfalls zur Energieversorgung eingesetzt werde. Der traditionelle Energieträger Holz erlebt eine Renaissance als moderner Brennstoff: Holzpellets sind zu Stäbchen gepresstes Restholz, das fast CO2-neutral verbrennt. Wer sich für diese Variante entscheidet, muss mindestens die Hälfte der benötigten Wärme decken. Neben Holzheizungen kann das Gesetz auch durch den Einsatz von Biogas oder Bioöl erfüllt werden.

Wärmepumpen nutzen die Wärme aus dem Erdreich (Geothermie), dem Wasser oder der Luft (Umweltwärme). Mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs müssen durch die Wärmepumpe gedeckt werden. Wärmepumpen eignen sich zum Einsatz in gut gedämmten Gebäuden: Sie werden meist mit Strom angetrieben und je geringer die zum Heizen benötigte Temperatur und je höher die Temperatur der Wärmequelle ist, desto weniger Strom benötigt die Wärmepumpe.

Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten sind auch Alternativen zugelassen: So kann das Gesetz eingehalten
werden, indem die Anforderungen der Energieeinspar-Verordnung EnEV um 15 Prozent unterschritten
werden. Auch die Nutzung von Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärmekopplung oder Abwärme
gilt genauso wie die Kombination verschiedener erneuerbare Energien oder Ersatzmaßnahmen
miteinander als Pflichterfüllung. Quartiersbezogene Lösungen können ebenfalls eingesetzt werden.

Das Gesetz ermöglicht damit individuelle, maßgeschneiderte und kostengünstige Lösungen.
Damit sich Gebäudeeigentümer rechtzeitig auf die neue Pflicht einstellen können, sieht das Gesetz
eine Übergangsfrist vor: Wegen der langen Planungsphase beim Bau gilt das Gesetz nicht für Gebäude,
deren Bauantrag oder Bauanzeige bereits vor dem 1. Januar 2009 bei der zuständigen Behörde
eingereicht wurde.

Zweite Säule: Marktanreizprogramm


Die Bundesregierung will nicht nur fordern, sondern auch fördern. Deshalb wird das bestehende
Marktanreizprogramm in das Wärmegesetz eingebettet und finanziell aufgestockt: Die Bundesregierung
stellt ab 2009 bis 2012 jährlich bis zu 500 Mio. Euro zur Verfügung. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für Investoren.

Die Zukunft des Wärmemarktes


Nach der Leitstudie 2008 des Bundesumweltministeriums BMU 2008 sind die ambitionierten Klimaziele
der Bundesregierung langfristig nur dann zu erreichen, wenn sich Energieeffizienz und erneuerbare
Energien ergänzen. Deutschland braucht eine Energiewende, um die gewünschte Menge Treibhausgase
einzusparen: Zukünftig werden effiziente Nah- und Fernwärmenetze Wärme transportieren,
die aus großen Solaranlagen und aus Tiefengeothermie stammt. Um dieser Entwicklung rechtzeitig
den Weg zu ebnen, erleichtert das Gesetz den Ausbau von Wärmenetzen. Es sieht vor, dass Kommunen
auch im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung eines solchen Netzes vorschreiben
können.